Anbieter dieses Internetangebots sind, in zahnärztlicher Gemeinschaftspraxis praktizierend
Stephanie Franke und Dr. med. dent. Valeska Kunst
Zahnärztinnen
Hauptstraße 106
28876 Oyten
Fon | 04207. 98 86 68 |
Fax | 04207. 98 86 67 |
Stephanie Franke
gesetzliche Berufsbezeichnung: Zahnärztin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland, Approbation erteilt durch das Bundesland Niedersachsen.
Dr. med. dent. Valeska Kunst
gesetzliche Berufsbezeichnung: Zahnärztin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland, Approbation erteilt durch das Bundesland Niedersachsen.
Beide Zahnärztinnen sind der:
Zahnärztekammer Niedersachsen
Zeißstraße 11a
30519 Hannover
Telefon 0511 83391-0
Fax 0511 83391-116
info@zkn.de
www.zkn.de
zugehörig, und unterliegen der Zuständigkeit der:
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zeißstr. 11
30519 Hannover
Telefon 0511 8405-0
Fax 0511 59097080
info@kzvn.de
www.kzvn.de
als Aufsichtsbehörde für vertragszahnärztliche Tätigkeiten, sowie dem:
Niedersächsischen Zweckverband
zur Approbationserteilung (NiZzA)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berliner Allee 20
30175 Hannover
Telefon 0511 380-02
als approbationsrechtliche Aufsichtsbehörde im Rahmen der durch das Land Niedersachsen übertragenen Aufgabenwahrnehmung.
Zuständige Aufsichtsbehörde über die Zahnärztekammer Niedersachsen, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen und den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung, ist
das:
Niedersächsische Ministerium
für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
Telefon 0511 120-0
Fax 0511 120-4298
poststelle@ms.niedersachsen.de
www.ms.niedersachsen.de
Berufsrechtliche Regelungen
A. Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
Das Zahnheilkundegesetz und seine Änderungen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und zugänglich, ebenfalls einzusehen über die Internetseiten der Zahnärztekammer Niedersachsen,www.zkn.de oder über die Internetseiten der Bundesrepublik Deutschland (www.gesetzeiminternet.de)
B. Berufsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen
Die Berufsordnung ist von der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Niedersachsen beschlossen und mit ihren Änderungen im amtlichen Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN
MITTEILUNGEN) zugänglich, ebenfalls einzusehen über die Internetseiten der Zahnärztekammer Niedersachsen (www.zkn.de)
C. Gebührenordnung für Zahnärzte
Die Gebührenordnung für Zahnärzte und ihre Änderungen sind als Rechtsverordnung der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und zugänglich, ebenfalls einzusehen über die
Internetseiten der Bundeszahnärztekammer (www.bzaek.de)
D. Kammergesetz für die Heilberufe
Das Kammergesetz für die Heilberufe ist mit seinen Änderungen im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl) veröffentlicht und zugänglich, ebenfalls einzusehen über die
Internetseiten des niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS)
E. Approbationsordnung für Zahnärzte
Die Approbationsordnung für Zahnärzte ist mit ihren Änderungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und zugänglich, ebenfalls einzusehen über die Internetseiten der Bundesrepublik Deutschland
(www.gesetzeiminternet.de),
F. Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen gemäß § 91 Abs. 6 SGB V für die vertragszahnärztliche Versorgung:
1. für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behandlungsrichtlinien)
2. über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)
3. über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 SGB V)
4. für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen
5. für die kieferorthopädische Behandlung
6. über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die Überprüfung erbrachter vertragszahnärztlicher Leistungen
7. über die Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinien Zahnärzte)
8. über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung)
Sämtlich veröffentlicht und zugänglich im Bundesanzeiger, ebenfalls einzusehen über die Internetseiten der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV),
G. Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)
Die Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen ist von der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Niedersachsen beschlossen und mit ihren Änderungen im amtlichen Mitteilungsblatt der
Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN MITTEILUNGEN) zugänglich, ebenfalls einzusehen über die Internetseiten der Zahnärztekammer Niedersachsen (www.zkn.de)
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Mo - Do | 14.00 - 17.00Uhr |